Meixner Gabriele Buchhaltung Personalverrechnung Datenverarbeitung
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Geld zurück vom Finanzamt für pflegende Angehörige und für gepflegte Personen

 

Ab der 1. Pflegestufe gilt man, finanztechnisch, als 25% behindert, es gibt keinen Selbstbehalt und Sie können alle Kosten voll geltend machen.

 

Sollten Sie zu der Gruppe von Menschen gehören, welche Pflege benötigen oder selber Angehörige pflegen, dann können Sie sich einen Teil der anfallenden Kosten vom Finanzamt zurückholen:

Außer den bekannten Abschreibungen wie: Pendlerpauschale, Pendlereuro, Kirchensteuer, Spenden, Alleinverdiener/Erhalter, Kinderabsetzbetrag, Kosten des Buchhalters/Steuerberaters --- Arbeitskleidung, Arbeitsmittel, Werkzeuge, Computer, Arbeitszimmer (Miete, Energie – anteilmäßig), Aus- und Fortbildung, Umschulung, Sprachkurse, Studienreisen, Reisekosten für Dienstreisen --- Übersiedlungskosten, Betriebsratsumlage, Gewerkschaftsbeitrag, Doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten, Fahrtkosten, Kraftfahrzeug (beruflich veranlasste Kosten und Fahrten), Fehlgelder, Internet, Telefon, Handy --- Kinderbetreuungskosten, Auswärtige Berufsausbildung von Kindern (Fahrt-, Schul-, Internatskosten, Personenversicherungen (nur mehr bis 2020)

Sie können auch sämtliche Kosten für Kranken & Pflege über den Steuerausgleich für die letzten fünf Jahre beim Finanzamt geltend machen:

  • Selbst geleistete Beiträge bei Kur, Reha, medizinische Betreuung und Kurmittel, Heilbehandlungen

An Haushaltsersparnis ist pro Tag ein Betrag von € 5,23 abzuziehen.

  • Fahrtkosten zum und vom Kurort, Aufwendungen von Begleitpersonen bei pflege- oder  hilfsbedürftigen Personen, Transport- und Taxikosten
  • Alters- oder Pflegeheim, häusliche Pflege oder Betreuung von Caritas, Hilfswerk, Volkshilfe, etc. - Pflegegeld wird mit Kosten gegengerechnet
  • Alle Kosten für die betreuende Person (24-Stundenpfege) Pflegegeld und Förderung vom Land werden gegen-gerechnet, wie Sozialversicherung, Reisekosten (Fahrtkosten zwischen in- oder ausländischem Wohnort und Ort der Betreuungstätigkeit), Verpflegung der Betreuungsperson in Höhe von EUR 196,50 pro Monat, Vermittlungskosten
  • Arzneimittel, Pflegemittel, Diätverpflegung, Rollstuhl, Krücken, Windeln, Zahnprothesen, etc.
  • bauliche Maßnahmen für einen barrierefreien Zugang zu Wohnräumen, Transport- und Taxikosten
  • Begräbniskosten bis zur Höhe von 5.000 € und Grabstein bis zur Höhe von 5.000 €, Überführungskosten, wenn der Nachlass nicht höher ist als die Höhe von Begräbnis und Grabstein!

Personen, die keine Lohnsteuer zahlen: z.B. Mindestpensionisten, können jedoch die Negativsteuer beantragen (siehe Beispiel 3).  Wenn der/die Betreute nichts geltend machen kann, kann, laut Finanzamtsauskunft, die übersteigenden Kosten, die pflegende Person geltend machen! Z.B. Kilometergeld EUR 0,42 pro km,

 

 

Beispiele:

Pensionist-Alleinverdiener-

Gattin 24-Std.-Pflege

Arbeiter-

30% Behinderung-

Diät wegen Diabetes

Pensionist-

Pflegegeld-

Nierendiät

Besteuerbare Pension

EUR 29.299,94

EUR 21.454,04

EUR 6.357,72

Sozialversicherung

EUR 5.480,90

EUR4.956,89

EUR 1.918,11

Lohnsteuer

EUR 7.198,80

EUR2.646,58

EUR 0,00

Geltendmachung-Krankheitskosten

EUR 18.121,93

EUR 300,00

EUR 500,00

Auszahlung

EUR 6.997,00

EUR 425.00

EUR 110,00

 

Alle Angaben ohne Gewähr. Stand 4/2017

Gabriele Meixner Buchhaltung u. Datenverarbeitung, 2126 Ladendorf, Schulgasse 11---02575/2027 -  0664/9300914 Ust.Id.Nr.: ATU57251967 www.buchhaltung-meixner.at   software.bh@aon.at   4/2017

 

Wir unterstützen diese Aktion: 

Johannes Rieder Gesunde Gemeinde 0664-73576871 –

 Annemarie Huber Hilfswerk 0676-878715319 -

Egon Englisch Volkshilfe 0664-4823034  - 

Mag. Egon Unterberger Urbanusheim 02552-20811-5011


 

Gabriele Meixner

Buchhaltung & Personalverrechnung

 

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